Die Bemühungen des GR, eine Organisationsentwicklung in Verwaltung und Exekutive (Ressortverteilung) durchzuführen, wird sehr begrüsst und ist dringend notwendig. Nach eingehender Analyse des Berichts zur neuen Führungsorganisation kommt die GLP Hombrechtikon jedoch an ihrer Mitgliederversammlung vom 20.3.2025 zum Schluss, dass die vorgeschlagene Reform in der aktuellen Form abzulehnen ist und der GR nach wie vor aus 7 und nicht 5 GR-Mitgliedern bestehen muss.
Unsere Bedenken beziehen sich auf folgende Punkte:
1. Unzureichende Anpassungen der Gemeindeordnung
- Der Bericht beschränkt sich auf die Änderung des Art. 23 bezüglich der Reduktion des Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder.
- Eine umfassende Reform der Führungsorganisation würde jedoch weitreichendere Anpassungen der Gemeindeordnung erfordern.
- Hinterfragung/Neugestaltung der Kommissionsstruktur: Die Funktionen und Aufgabenbereiche bestehender Kommissionen werden in der Reform nicht einbezogen.
- Fehlende Anpassung der Entscheidungskompetenzen zwischen politischer/strategischer und operativer Ebene.
- Keine Hinterfragung/Anpassung der Regelung der Finanzkompetenzen in der neuen Struktur.
2. Kritik am Reorganisationskonzept
- Unklare Rollenverteilung: Trotz der Betonung von „Rollenklarheit“ als Ziel bleibt die genaue Abgrenzung unscharf.
- Machtkonzentration: Zusammenlegung von sieben auf fünf Ressorts verringert die demokratische Kontrolle.
- Einschränkung der politischen Vielfalt.
- Gefährdete Kontinuität bei Legislaturwechsel.
- Schwierige Vertretung bei Ausfällen mit nur fünf Mitgliedern.
3. Finanzielle Aspekte
- Die „Aufstockung des Personalbestands“ wird ohne konkrete Zahlen genannt.
- Die finanziellen Auswirkungen werden erst bis Sommer 2025 ausgearbeitet.
4. Methodische Schwächen
- Oberflächliche Analyse durch HSS Unternehmensberatung.
- Keine Alternativen oder Modellvergleiche dargestellt.
- Ressortbenennung greift wichtige Themen nicht auf.
- Keine Partizipation der Bevölkerung oder Interessengruppen.
5. Fehlende konkrete Wirkungsziele
- Keine messbaren Verbesserungen oder Kennzahlen benannt.
- Kein konkreter Nutzen für die Bevölkerung dargestellt.
Fazit und Empfehlungen
Die Neuorganisation ist grundsätzlich zu begrüssen, sollte aber:
- Neben Art. 23 auch weitere relevante Artikel der Gemeindeordnung hinterfragen.
- Politische Vielfalt und Stellvertretungsregelungen sichern.
- Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Gremien klären.
- Transparente Finanzprojektionen liefern.
- Messbare Ziele für die Verwaltungseffizienz definieren.
Weiterführende Informationen zu der Reorganisation auf 8634.ch